Betriebliches Eingliederungmanagement (BEM)
Grundlagen
In den letzten Jahren ist der Druck auf die Beschäftigten kontinuierlich gestiegen. Viele Menschen
verlieren dadurch bereits vor Erreichen des Rentenalters teilweise oder vollständig ihre
Arbeitsfähigkeit.
Statt Krankenrückkehrgespräche dafür zu nutzen, krankheitsbedingte Kündigungen vorzubereiten
und den Druck auf die Beschäftigten zu erhöhen, gibt es eine positive Alternative: ein gut
implementiertes BEM.
■ Einblick in das Betriebliche Gesundheitsmanagement
■ Der BEM-Prozess und Ansätze zur praktischen Gestaltung
■ Zielsetzung des BEM (§167 SGB IX): Krankheitsbedingte Kündigungen vermeiden –
Arbeitsplätze erhalten
■ Mitbestimmung des Betriebsrats bei BEM und Krankenrückkehrgesprächen (§ 87 BetrVG)
■ Regelungsinhalte einer Betriebsvereinbarung zum BEM
■ Zusammenarbeit mit der Unternehmensleitung, mit Fachkräften für Arbeitssicherheit und
Betriebsärzten (§ 9 ASiG) sowie mit den staatlichen Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaften
(§ 89 BetrVG)