BEM: KRANKHEITSBEDINGTE KÜNDIGUNGEN VERHINDERN

Betriebliches Eingliederungsmanagement anwenden

Der Druck auf die Beschäftigten ist in den letzten Jahren beständig weiter angestiegen. Viele Menschen verlieren dadurch schon weit vor Erreichen des Rentenalters teilweise oder ganz ihre Arbeitsfähigkeit. Krankenrückkehrgespräche werden zum Teil dafür genutzt, krankheitsbedingte Kündigungen vorzubereiten und den Druck auf die Beschäftigten zu erhöhen. Es geht aber auch anders: Mit einem betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) sollen Ausgliederungen verhindert und die Beschäftigungsfähigkeit erhalten bzw. wiederhergestellt werden.

  • Mitbestimmung des Betriebsrats bei BEM und Krankenrückkehrgesprächen (§ 87 BetrVG)
  • Zielsetzung des BEM (§167 SGB IX): krankheitsbedingte Kündigungen vermeiden – Arbeitsplätze erhalten
  • Nutzen der Gefährdungsbeurteilung zur Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen
  • Ansätze zur praktischen Gestaltung des BEM-Prozesses
  • Alternde Belegschaften und die Bedeutung der Prävention
  • Regelungsinhalte einer Betriebsvereinbarung zum BEM
Referent:innen

Jonas Rauch
B.A. Sozialökonom, M.A. Human Resource Management

Der seit 2010 freiberufliche Berater, Sachverständige und Referent für Arbeits- und Gesundheitsschutz hält Seminare, die sich in erster Linie an Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen sowie an Führungskräfte und Fachleute des Arbeitsschutzes richten. Schwerpunkte seiner Arbeit bilden das betriebliche Gesundheitsmanagement, psychische Belastungen und Stress in der Arbeitswelt sowie die gesundheitliche Bedeutung von Arbeitszeitgestaltung und die Integration psychischer Belastungen in eine Gefährdungsanalyse. Praktische Erfahrungen konnte er als Vorsitzender der Jugend- und Auszubildendenvertretung eines größeren Unternehmens sammeln.

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