BETRIEBSAUSSCHUSS

Die Schaltzentrale des Betriebsrats: Laufende Geschäfte rechtssicher führen und Entscheidungen effizient vorbereiten

Der Betriebsausschuss nimmt im Betriebsverfassungsrecht eine zentrale Rolle ein. Als geschäftsführendes Gremium des Betriebsrats übernimmt er insbesondere die laufenden Geschäfte und bereitet Entscheidungen des Betriebsrats vor. 

Das Seminar vermittelt den Teilnehmenden die notwendigen rechtlichen und organisatorischen Kenntnisse zur Tätigkeit im Betriebsausschuss. Es behandelt die Regelungen der §§ 27 ff. BetrVG, die Übertragung von Aufgaben, die Abgrenzung von Befugnissen sowie die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber. 

  • Rechtliche Grundlagen §§ 27-29 BetrVG
    • Zusammensetzung und Wahl des Betriebsausschusses
    • Aufgaben und Befugnisse des Betriebsausschusses
  • Gesetzliche Aufgaben nach § 27 Abs. 2 BetrVG
  • Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte in der Praxis
  • Beteiligung des Betriebsausschusses bei personellen Einzelmaßnahmen
  • Rolle bei Mitbestimmungstatbeständen nach § 87 BetrVG
  • Informations- und Beratungsrechte gegenüber dem Arbeitgeber
  • Grenzen der Entscheidungsbefugnisse
Referent:innen

Markus Nagel
SFW Fachanwälte für Arbeitsrecht

Seit über 40 Jahren zählt die Kanzlei zu den führenden Fachkanzleien für Arbeitsrecht im süddeutschen Raum. An den Standorten in Karlsruhe, Landau, Pforzheim und Ludwigshafen schult, berät und vertritt sie Betriebsräte vieler Unternehmen in Fragen der betrieblichen Mitbestimmung, in Einigungsstellen oder im Falle von Umstrukturierungen beim Abschluss eines Interessenausgleichs und Sozialplans. Mit neun Fachanwälten im Bereich Arbeitsrecht werden Arbeitnehmer:innen, Betriebs- und Personalräte u. a. bei Kündigung, Abwicklungsvertrag, Abmahnung, Lohn und Gehalt, Eingruppierung, Versetzung oder Arbeitszeugnis vertreten.