ENTGELTTRANSPARENZGESETZ UND DIE EU-RICHTLINIE

Herausforderungen und Kontrollrechte für die Betriebsratsarbeit

Das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) gilt in Deutschland seit 2017 und verpflichtet Arbeitgeber, Entgeltungleichheiten zwischen Frauen und Männern offenzulegen und zu beseitigen. Es verbietet ausdrücklich die Entgeltbenachteiligung aufgrund des Geschlechts und gibt Beschäftigten das Recht, Auskunft über die Vergütung von Kolleg:innen in vergleichbaren Positionen zu verlangen. 

Deutschland muss die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/970) bis Mitte 2026 in nationales Recht umsetzen – diese geht deutlich über das derzeit geltende Entgelttransparenzgesetz hinaus und bringt weitreichende Pflichten für Arbeitgeber mit sich, auch und gerade für kleinere und mittlere Unternehmen.

In diesem Seminar werden das Gesetz und die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie erklärt und die Folgen für die Mitbestimmungs- und Informationsrechte des Betriebsrats erörtert.

Referent:innen

Sarah Dollansky
SFW Fachanwälte für Arbeitsrecht

Seit über 40 Jahren zählt die Kanzlei zu den führenden Fachkanzleien für Arbeitsrecht im süddeutschen Raum. An den Standorten in Karlsruhe, Landau, Pforzheim und Ludwigshafen schult, berät und vertritt sie Betriebsräte vieler Unternehmen in Fragen der betrieblichen Mitbestimmung, in Einigungsstellen oder im Falle von Umstrukturierungen beim Abschluss eines Interessenausgleichs und Sozialplans. Mit neun Fachanwälten im Bereich Arbeitsrecht werden Arbeitnehmer:innen, Betriebs- und Personalräte u. a. bei Kündigung, Abwicklungsvertrag, Abmahnung, Lohn und Gehalt, Eingruppierung, Versetzung oder Arbeitszeugnis vertreten.