GANZHEITLICHE GEFÄHRDUNGSANALYSE UND -BEURTEILUNG
Betriebsvereinbarung
Mit dem aktuellen Arbeitsschutzgesetz aus dem Jahr 2013 rückt die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungsfaktoren in den Mittelpunkt. Bei deren Umsetzung sind viele Entscheidungen zu treffen: Welche Tätigkeiten sollen analysiert werden? Welche Erhebungsverfahren sollen genutzt werden? Wer soll in die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung eingebunden sein? Welche Verbesserungsmaßnahmen sollen umgesetzt werden? Zu all diesen Fragen herrscht volle Mitbestimmung des Betriebsrats. Bei der anstehenden Integration der psychischen Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung sollten Betriebsräte ihre Mitbestimmungsrechte frühzeitig einfordern. Eine Betriebsvereinbarung ist durch den Betriebsrat erzwingbar und sollte alle Details zur Umsetzung regeln, um Nachteile für die Beschäftigten zu vermeiden und das erarbeitete Analyseverfahren für die Zukunft zu sichern. In dieser Schulung werden alle wichtigen Aspekte der Gefährdungsbeurteilung angesprochen, die von Betriebsräten im Rahmen der Mitbestimmung zu regeln sind. Es werden konkrete Formulierungsvorschläge für einzelne Bausteine einer Betriebsvereinbarung zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen erarbeitet und für die spätere Nutzung im eigenen Betrieb dokumentiert.
- Rechtliche Grundlagen für die Gefährdungsbeurteilung
- Urteile des Bundesarbeitsgerichts zur Gefährdungsbeurteilung
- Mitbestimmung des Betriebsrats bei …
- der Auswahl der Analyseinstrumente
- der Schulung der beteiligten Personen
- der Umsetzung von Maßnahmen
- der Durchführung der Wirksamkeitskontrolle
- der Dokumentation des Verfahrens
- Umgang mit Streitigkeiten im Analyseprozess
- Inhalte einer Betriebsvereinbarung zur Ermittlung von psychischen Belastungen
Matthias Holm
Dipl.-Ingenieur mit Fachrichtung Arbeitswissenschaft und ausgebildeter Berufspädagoge, Hannover
Matthias Holm ist am IGP Institut für Gesundheitsförderung und Personalentwicklung, Hannover tätig. Sein Beratungsschwerpunkt liegt dabei im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und in der Gesundheitsförderung. Als Sicherheitsfachkraft nach Arbeitssicherheitsgesetz berät er Unternehmen bei der Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung und entwickelt Instrumente zur Ermittlung psychischer Belastungen. Außerdem ist er Projektleiter im INQA-Forschungsprojekt der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zum Thema „Integration der psychischen Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung“.