Leitmerkmalmethode als Teil der Gefährdungsbeurteilung

Beschwerden und Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems gehören verursachen einen großen Anteil der Arbeitsunfähigkeitstage in Deutschland. Die Ursache dafür liegt häufig am Arbeitsplatz. Eine Analyse Beurteilung von körperlichen Tätigkeiten und der aus ihnen resultierenden Beanspruchung ist daher notweniger Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz. Die von BAuA und DGUV gemeinsam entwickelten „Leitmerkmal Methoden“ bieten ein arbeitswissenschaftlich fundiertes Instrument zur Untersuchung der physischen Belastungen am Arbeitsplatz.

Dem Betriebsrat kommen in diesem Zusammenhang Überwachungsaufgaben gemäß § 80 (1) BetrVG als auch Mitbestimmungsrechte gemäß § 87(1) Ziff.7 BetrVG zu.

Im Seminar werden wir gemeinsam:

  • Gefährdungen für die Gesundheit von Beschäftigten durch Lastenhandhabung erkennen.
  • Die zentralen Vorgaben der Lastenhandhabungsverordnung erarbeiten.
  • Die Leitmerkmalmethode für Heben und Tragen, sowie Ziehen und Schieben von Gewichten, Gegenständen, Werkzeugen und Materialien kennenlernen und erproben.
  • Aufgaben des Betriebsrats, zusammen mit Beschäftigten, Sicherheitsfachkraft, Betriebsärzt:in, sowie den zuständigen Vorgesetzten aus den ausgewählten Bereichen, die ermittelten Gefährdungen durch geeignete Maßnahmen zu minimieren.
  • Ausarbeitung von Eckpunkten einer Betriebsvereinbarung zum Einsatz der Leitmerkmalmethoden im Betrieb.
Referent:innen

Heinz Fritsche
IG Metall Bildungszentrum Sprockhövel

Nicolas Bauer
IG Metall Bezirksleitung Baden-Württemberg