MITBESTIMMUNG BEI SOGENANNTEN AT-ANGESTELLTEN

Die „ATler“ – die ganz besondere Beschäftigtengruppe.

Stehen „ATler“ tatsächlich außerhalb des Tarifvertrags? Wo und wie wird definiert, wer außerhalb des Tarifvertrags steht?

Das Seminar bietet grundsätzliche Einblicke in die Feinheiten der Tarifbindung und in den Geltungsbereich von Tarifverträgen. Es gilt zu klären, welchen Status diese Beschäftigtengruppe im Betrieb hat und wie die betriebliche Interessenvertretung mit den betroffenen Beschäftigten umgeht.

UNTER DER LUPE! Es lohnt sich hier genauer hinzusehen – und mit den Betroffenen schließlich darauf zu schauen, wie das Thema betrieblich zu bearbeiten ist.

Die Inhalte im Überblick:

  • Geltungsbereiche von Tarifverträgen in Baden-Württemberg
  • Arbeitnehmerbegriff nach § 5 BetrVG
  • Arbeitsvertrag und Verhältnis zum Tarifvertrag
  • Rechtsprechung
  • Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
Referent:innen

Bodo Seiler,
2. Bevollmächtigter, IG Metall Gaggenau

Alexander Fischer,
SFW Steigelmann Fischer Weidner
Fachanwälte für Arbeitsrecht

Seit 30 Jahren zählt die Kanzlei zu den führenden Fachkanzleien für Arbeitsrecht im süddeutschen Raum. An den Standorten in Karlsruhe, Landau und Pforzheim schult, berät und vertritt sie Betriebsräte vieler Unternehmen in Fragen der betrieblichen Mitbestimmung, in Einigungsstellen oder im Falle von Umstrukturierungen beim Abschluss eines Interessenausgleichs und Sozialplans. Mit sieben Fachanwälten im Bereich Arbeitsrecht werden Arbeitnehmer:innen, Betriebs- und Personalräte u. a. bei Kündigung, Abwicklungsvertrag, Abmahnung, Lohn und Gehalt, Eingruppierung, Versetzung oder Arbeitszeugnis vertreten.