NEUER TARIFVERTRAG ZUM REGIONALEN PERSONALEINSATZ
Die Tarifvertragsparteien – IG Metall Baden-Württemberg und Südwestmetall – haben gemeinsam einen neuen Tarifvertrag zur regionalen Arbeitnehmerüberlassung verhandelt. Gerade in diesen Zeiten kann die gegenseitige Arbeitnehmerüberlassung eine flexible Lösung zur Abfederung wirtschaftlicher Krisen bieten.
Mit den neuen tariflichen Regelungen ergeben sich sowohl Chancen als auch Herausforderungen in der Umsetzung. Dieses Seminar vermittelt Betriebsräten praxisnah die Inhalte des neuen Tarifvertrags, die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die strategische Anwendung im Betrieb.
Die Bildungskooperation in Baden unterstützt Betriebsräte dabei, sich schnell in das Thema des neuen Tarifvertrags zum regionalen Personaleinsatz einzuarbeiten und sicher zu agieren.
Überblick über Mitbestimmungsrechte bei Arbeitnehmerüberlassung (§ 99 ff. BetrVG, § 14, 3 AÜG)
- Was ist eine Arbeitnehmerüberlassung und was sind die Voraussetzungen?
- Rechtsverhältnisse zwischen Verleihenden, Entleihenden, Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden
- Mitbestimmung bei Arbeitnehmerüberlassung (u.a. nach § 99 und § 87 BetrVG)
Tarifvertrag zum regionalen Personaleinsatz (TV-ANÜ M+E Baden-Württemberg)
- Inhalt und Regelungen aus dem neuen Tarifvertrag zum regionalen Personaleinsatz
- Regionale Arbeitnehmerüberlassung mitbestimmen
- Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats, Beteiligungsrechte gem. TV ANÜ
- Wichtige Bestandteile der Betriebsvereinbarungen zum TV-ANÜ
- Umsetzungsmöglichkeiten im Betrieb und in der Region
Markus Nagel,
Fachanwalt für Arbeitsrecht,
Kanzlei Steigelmann Fischer Weidner, Karlsruhe