WAS DARF DER BETRIEBSRAT REGELN - WAS NICHT
Grenzen der Regelungsmacht der Betriebsparteien
Das Betriebsverfassungsgesetz sieht vor, dass Arbeitgeber und Betriebsrat unter Beteiligung
von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden zum Wohle der Beschäftigten und des Betriebes
zusammenarbeiten. Dabei weist das Betriebsverfassungsgesetz den einzelnen Beteiligten
klare Aufgaben zu. Immer wieder stellen sich jedoch Fragen, wie weit die betriebliche Regelungsmacht
durch Betriebsvereinbarungen reicht und welche Grenzen durch Tarifverträge aufgezeigt
werden. Die Tagesschulung vermittelt die erforderlichen Kenntnisse, damit Betriebsräte in der
Verhandlung mit dem Arbeitgeber erkennen können, wie weit ihre betriebliche Regelungskompetenz
reicht. Auch für Betriebsräte, deren Betrieb nicht tarifgebunden ist, ist diese Grenze zu
beachten, da auch hier die „Tarifüblichkeit“ zu beachten ist.
- Die Rollen von Betriebsrat und Gewerkschaft im Betrieb nach dem BetrVG
- Betriebliche Rechtsetzung im Spannungsverhältnis zwischen Mitbestimmung und Tarifvertrag
- Was bedeuten Tarifvorbehalt und Tarifvorrang?
- Wann findet im Betrieb „üblicherweise“ ein Tarifvertrag Anwendung?
- Rechtsfolgen einer tarifwidrigen Betriebsvereinbarung
- Eskalationsmechanismen bei Meinungsverschiedenheiten mit dem Arbeitgeber
- Darstellung der aktuellen Rechtsprechung zu § 77 Abs. 3 BetrVG, § 87 Abs. 1 / 1.Halbsatz BetrVG, § 4 TVG
Im Seminar werden klassische Fälle, die oft zu Problemen führen, behandelt z.B. Gestaltung der Arbeitszeit, Zeitkontenregelungen, mobile Arbeit, Themen rund um die Vergütung.
RA Jürgen Markowski,
Kanzlei Markowski Arbeitsrecht, Offenburg
Rechtliche Grundlagen und Jahresabschlussanalyse
Mitglieder von Betriebsräten, Wirtschaftsausschüssen und Aufsichtsräten sollen in die Lage versetzt werden, ihre Informationsrechte sachkundig und umfassend wahrzunehmen.