DEM ARBEITSSTRESS ENTGEGENWIRKEN

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen nutzen, um der stetigen Leistungsverdichtung entgegen zu wirken.

Der Arbeitsstress ist inzwischen die größte gesundheitliche Bedrohung am Arbeitsplatz. Sowohl in der Produktion als auch in der Entwicklung und der Verwaltung steigen die Fehlzeiten aufgrund der Stressfolgen wie Rückenverspannungen, Bluthochdruck oder Burnout. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung auch die psychischen Belastungen zu ermitteln und einer Überforderung mit wirksamen Maßnahmen entgegenzuwirken. Der Betriebsrat hat die volle Mitbestimmung bei allen Schritten der Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen. In diesem Seminar wird vermittelt, mit welchen Methoden sich die Leistungsverdichtung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sichtbar machen lässt und mit welchen Maßnahmen einer weiteren Leistungsverdichtung entgegengewirkt werden kann. Die SeminarteilnehmerInnen lernen ebenfalls, wie die Beschäftigten aktiviert werden können, den Betriebsrat beim Einfordern dieser Maßnahmen im eigenen Interesse zu unterstützen.

Die Inhalte auf den Punkt gebracht:

  • Rechtliche Grundlagen für die Gefährdungsbeurteilung
  • Methoden zum Ermitteln von psychischen Belastungen
  • Mitbestimmung des Betriebsrats bei …
    • der Auswahl der Analysemethoden
    • der Schulung der beteiligten Personen
    • der Umsetzung von Maßnahmen
    • der Durchführung der Wirksamkeitskontrolle
  • Rolle und Aufgaben des Betriebsrats in der Gefährdungsbeurteilung
  • Durchsetzung der Mitbestimmung des Betriebsrats
  • Umgang mit Streitigkeiten im Analyseprozess
  • Inhalte einer Betriebsvereinbarung zur Ermittlung von psychischen Belastungen
Referent:innen

Matthias Holm
Dipl.-Ingenieur mit Fachrichtung Arbeitswissenschaft und ausgebildeter Berufspädagoge, Hannover

Matthias Holm ist am IGP Institut für Gesundheitsförderung und Personalentwicklung, Hannover tätig. Sein Beratungsschwerpunkt liegt dabei im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und in der Gesundheitsförderung. Als Sicherheitsfachkraft nach Arbeitssicherheitsgesetz berät er Unternehmen bei der Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung und entwickelt Instrumente zur Ermittlung psychischer Belastungen. Außerdem ist er Projektleiter im INQA-Forschungsprojekt der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zum Thema „Integration der psychischen Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung“.