KÜNSTLICHE INTELLIGENZ UND MITBESTIMMUNG

Überblick

Künstliche Intelligenz (K.I.) wird die Arbeit der Menschen in den Betrieben verändern. Wie jede neue Technologie bringt K.I. Chancen, birgt aber auch Risiken. Der Gesetzgeber hat daher in Betriebsrätemodernisierungsgesetz den Betriebsräten neue Beteiligungsrechte zusätzlich zum bisherigen Werkzeugkoffer aus dem BetrVG eingeräumt. Es ist unumgänglich, dass sich Betriebsräte mit ihren Rechten rund um K.I. auseinandersetzen, um die Chancen mitzugestalten und Risiken für die Beschäftigten abzuwehren. Das Seminar vermittelt die erforderlichen rechtlichen Kenntnisse.

  • Ausgangsfragen
    • Was versteht man allgemein unter Künstlicher Intelligenz (K.I)
    • Der Begriff der K.I. im Kontext des Betriebsverfassungsgesetzes
    • Aktueller Stand gesetzlicher Regelungsversuche
  • Derzeitige Anwendungsbereiche von K.I. in der Arbeitswelt – und Ausblick
  • K.I. – Chancen und Risiken
  • Beteiligungsrechte von Betriebsräten beim Einsatz von K.I.
    • Informations- und Beratungsrechte aus § 90 BetrVG
    • Mitbestimmung beim Einsatz von K.I. im Bereich von Personalauswahlverfahren, insb. § 95 BetrVG
    • Leistungs- und Verhaltens-Kontrolle durch K.I. begrenzen – Mitbestimmung aus § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
    • Voraussetzungen für die Hinzuziehung von Sachverständigen beim Einsatz von KI
  • K.I. als „virtuelle Führungskraft“ – Wie werden hier die Mitbestimmungsrechte beachtet?
  • Die Rechte des Wirtschaftsausschusses
  • Strategisches Vorgehen beim Einsatz von K.I. im Betrieb: Gestalten oder Blockieren?
  • Datenschutz und der Einsatz von K.I. – Ein Ausflug zu DSGVO und BDSG
  • Vorgehensweise beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen zum Einsatz von K.I. und Praxishinweise
Referent:innen

Jürgen Markowski
Fachanwalt für Arbeitsrecht Offenburg