DER RICHTIGE WEG ZUR BETRIEBSVEREINBARUNG
Vorbereitung, Verhandlung, Nachwirkung ...
Der Abschluss von Betriebsvereinbarungen ist eine wesentliche Aufgabe von Betriebsräten. Die regelmäßige Überprüfung bestehender Betriebsvereinbarungen gehört neben dem Abschluss von Vereinbarungen zu neuen Themen zu den Kernaufgaben eines Betriebsrats. Das Seminar soll die Teilnehmenden in die Lage versetzen, bestehenden Handlungsbedarf zu erkennen und Strategien für das weitere Vorgehen zu entwickeln. Im Seminar werden die formalen und inhaltlichen Anforderungen an eine Betriebsvereinbarung unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eingehend dargestellt. Ergänzend werden auf der Grundlage praktischer Erfahrungen verhandlungstaktische Aspekte mit den Teilnehmenden erörtert.
- Mitbestimmungspflichtige Angelegenheiten
- Überblick über die durch Betriebsvereinbarung regelbaren Angelegenheiten
- Verhältnis von Betriebsvereinbarungen zu Tarifverträgen (§ 77 Abs. 3 BetrVG) – auch für nicht tarifgebundene Betriebe
- Formelle Wirksamkeitsvoraussetzungen
- Rechtswirkung von Betriebsvereinbarungen
- Durchsetzung von Betriebsvereinbarungen
- Vorbereitung der Verhandlung
- Erstellung von Betriebsvereinbarungsentwürfen
- Einschaltung von Sachverständigen
- Verhandlungstaktik
- Einigungsstelle bei Scheitern der betrieblichen Verhandlungen
- Umsetzung von Betriebsvereinbarungen
- Durchführungsanspruch des Betriebsrats
- Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Verstößen gegen Betriebsvereinbarungen
„Dieses Seminar hat mir die Augen geöffnet, dass es auch bei uns im Betrieb noch Handlungsbedarf gibt, wenn es darum geht, rechtssichere Betriebsvereinbarungen auf den Weg zu bringen.“
„Hochinteressantes Thema, bei dem ich sicher bin, dass noch viele Betriebsräte was dazulernen können.“
SFW Steigelmann Fischer Weidner
Fachanwälte für Arbeitsrecht
Seit 30 Jahren zählt die Kanzlei zu den führenden Fachkanzleien für Arbeitsrecht im süddeutschen Raum. An den Standorten in Karlsruhe, Landau und Pforzheim schult, berät und vertritt sie Betriebsräte vieler Unternehmen in Fragen der betrieblichen Mitbestimmung, in Einigungsstellen oder im Falle von Umstrukturierungen beim Abschluss eines Interessenausgleichs und Sozialplans. Mit sieben Fachanwälten im Bereich Arbeitsrecht werden Arbeitnehmer*innen, Betriebs- und Personalräte u. a. bei Kündigung, Abwicklungsvertrag, Abmahnung, Lohn und Gehalt, Eingruppierung, Versetzung oder Arbeitszeugnis vertreten.