MOBILES ARBEITEN
Mitbestimmungs- und Ausgestaltungsmöglichkeiten des Betriebsrats
Mit der Corona-Pandemie hat sich für viele Beschäftigte der Arbeitsalltag grundsätzlich geändert. Die Tätigkeit im Homeoffice und die Teilnahme an Videokonferenzen hat seitdem erheblich zugenommen.
Die Arbeit am häuslichen Arbeitsplatz ist vielfach nicht mehr auf einzelne Arbeitstage im Monat beschränkt, sondern stellt in immer mehr Fällen einen festen Bestandteil des Arbeitslebens dar. Der Grund dafür sind nicht nur Wünsche der Beschäftigten, sondern zunehmend auch das Bestreben der Arbeitgeber, Tätigkeiten in die privaten Wohnungen zu verlagern, um Bürokosten zu sparen. Die Anpassung bestehender Betriebsvereinbarungen ist vor diesem Hintergrund dringend geboten.
In diesem Seminar werden den Teilnehmenden die rechtlichen und praktischen Kenntnisse vermittelt, um auf die veränderte betriebliche Situation erfolgreich reagieren zu können.
- Interessenlage von Arbeitgeber und Beschäftigten
- Unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen bei „Mobilem Arbeiten“, „Homeoffice“ und „Telearbeit“
- Ausstattung und Kostenerstattung
- Anwendbare Bestimmungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
- Kommunikationsmöglichkeiten von Betriebsrat und Gewerkschaft mit Arbeitnehmer:innen im „Homeoffice“
- Informations- und Beteiligungsrechte des Betriebsrats gemäß §§ 80, 90f., 99 BetrVG
- Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats gemäß § 87 BetrVG
Alexander Fischer
SFW Steigelmann Fischer Weidner
Fachanwälte für Arbeitsrecht
Seit 30 Jahren zählt die Kanzlei zu den führenden Fachkanzleien für Arbeitsrecht im süddeutschen Raum. An den Standorten in Karlsruhe, Landau und Pforzheim schult, berät und vertritt sie Betriebsräte vieler Unternehmen in Fragen der betrieblichen Mitbestimmung, in Einigungsstellen oder im Falle von Umstrukturierungen beim Abschluss eines Interessenausgleichs und Sozialplans. Mit sieben Fachanwälten im Bereich Arbeitsrecht werden Arbeitnehmer*innen, Betriebs- und Personalräte u. a. bei Kündigung, Abwicklungsvertrag, Abmahnung, Lohn und Gehalt, Eingruppierung, Versetzung oder Arbeitszeugnis vertreten.
Durchsetzungsrechte des Betriebsrats
Ein Betriebsrat muss seine Möglichkeiten kennen, auch im Konfliktfall seine Rechte angemessen und fundiert einzufordern.