INTERESSENAUSGLEICH UND SOZIALPLAN
Die Interessenvertretungen müssen sich immer wieder mit Themen wie Verlagerung, Schließung, Insolvenz und den damit verbundenen Massenentlassungen beschäftigen – egal ob sich die Wirtschaft stabilisiert oder Krisen bevorstehen. Interessenausgleich und Sozialplan sind die betriebsverfassungsrechtlichen Mittel, in denen die Interessenvertretungen dann fit sein müssen. Es soll aufgezeigt werden, welche Möglichkeiten die betriebsverfassungsrechtlichen und gesetzlichen Mittel im Falle von Massenentlassung bieten und welche Grenzen sie haben.
TIPP: das ist Wissen, das auch vorsorglich angeeignet werden kann. Es muss (noch) kein akuter Fall im Betrieb vorliegen.
- Betriebsänderungen nach § 111 BetrVG
- Zweck und Gegenstand von Interessenausgleich und Sozialplan nach §§ 112 und 112a BetrVG
- Nachteilsausgleich nach § 113 BetrVG
- Tarifvertragliche Regelungen zur Beschäftigungssicherung und Altersteilzeit
- Durchsetzungsmöglichkeiten des Betriebsrats entsprechend den Tarifverträgen und dem BetrVG
SFW, Steigelmann, Fischer, Weidner
Fachanwälte für Arbeitsrecht
Überragende Kenntnisse im Arbeitsrecht sind eine Voraussetzung, um erfolgreich zu sein. Es bedarf jedoch auch der handelnden Personen, die diese Kenntnisse strategisch klug umsetzen.
6 Anwältinnen und Anwälte haben die offiziell von der Anwaltskammer verliehene Zusatzqualifikation „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ erworben. Dieser Titel erfordert nachzuweisende Kenntnisse und Berufserfahrung durch jahrelange Tätigkeit im Arbeitsrecht und muss durch Bescheinigungen jährlicher Fortbildungen jeweils bestätigt werden.
Diese hohe Zahl an Fachanwälten für Arbeitsrecht weisen bundesweit nur wenige Anwaltskanzleien auf.
Seit über 30 Jahren zählt die Kanzlei zu den führenden Fachkanzleien für Arbeitsrecht im süddeutschen Raum. An den Standorten in Karlsruhe, Landau und Pforzheim schult, berät und vertritt sie Betriebsräte vieler Unternehmen in Fragen der betrieblichen Mitbestimmung, in Einigungsstellen oder im Falle von Umstrukturierungen beim Abschluss eines Interessenausgleichs und Sozialplans. Mit sieben Fachanwälten im Bereich Arbeitsrecht werden Arbeitnehmer*innen, Betriebs- und Personalräte u. a. bei Kündigung, Abwicklungsvertrag, Abmahnung, Lohn und Gehalt, Eingruppierung, Versetzung oder Arbeitszeugnis vertreten.
Die Kündigung
Der Ausspruch einer Kündigung betrifft unterschiedliche Gesetze wie Betriebsverfassungsgesetz, Kündigungsschutzgesetz, verschiedene andere Schutzgesetze – die auch noch häufigen Änderungen unterliegen.
Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln
Personelle Veränderungen erfordern rasches Handeln, gerade seitens des Betriebsrats. Wie geht der Betriebsrat damit um?