ARBEITSSTÄTTENVERORDNUNG

Gute Arbeit setzt gute Arbeitsbedingungen voraus. Durch Beachtung und Umsetzung der Arbeitsstättenregeln (ASR) werden die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung erfüllt. Gleichzeitig werden Gefährdungen gesenkt, die zu Arbeitsunfällen oder berufsbedingten Erkrankungen führen können. Das Seminar liefert einen Überblick über die einzuhaltenden Regelungen und hilft mit konkreten Beispielen zu passenden Betriebsvereinbarungen.

  • Aufgaben des Betriebsrats zur Umsetzung der Arbeitsstättenverordnung und der Arbeitsstättenregeln (ASR)
  • Kenntnisse des Betriebsrats zur enthaltenen Bildschirmarbeitsverordnung in der ArbStättVO
  • Neue Regelung zu Telearbeit (Homeoffice) und mobiler Arbeit und was muss der Betriebsrat regeln, Anleitung zu einer Betriebsvereinbarung Homeoffice
  • Aufgaben des Betriebsrats bei Planungen von Neubauten, Änderungen von Räumen,
    Arbeitsstätten und Bürogebäuden, Versetzungen von Beschäftigten in andere Räume oder
    Arbeitsstätten und Bürogebäude und gesetzliche Regelungen im BetrVG und dem ArbSchG
  • Einbeziehung des Betriebsrats in Planungen durch den Arbeitgeber bei
    • gesetzlichen Grundlagen
    • Arbeitsstättenrichtlinien ASRL
    • arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen in Büro und Arbeitsstätten, wie Lärm, Vibration, Licht, Platzbedarf
  • Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
  • Unbestimmten Rechtsbegriffe in der neuen ArbStättV
  • Rolle der Arbeitsschutzakteure im Betrieb wie Sicherheitsfachkraft, Betriebsarzt / Ärztin,
    sonstige betrieblichen Beauftragte, Gewerbeaufsichtsamt, Berufsgenossenschaft
  • Notwendigkeit und Aussehen einer Betriebsvereinbarung zur ArbeitsStättVO
  • Arbeitsstruktur des Betriebsrats, Bildung von Ausschüssen, zur Bearbeitung der Gestaltung der Arbeitsstätten
Referent:innen

Unsere ehrenamtlichen und hauptamtlichen Referenten/-innen gewährleisten einen hohen Praxisbezug.