Anmeldung und Seminarrechnung

Anmeldungen sind verbindlich. Nach Eingang der schriftlichen Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Rechtzeitig vor Seminarbeginn bekommen Sie von uns eine Einladung mit den erforderlichen Einladungsunterlagen per Mail. Die Rechnung wird Ihrem Betrieb nach dem Seminar zugesendet. Zahlungsziel sind 14 Tage ohne Abzug. Teilen Sie uns Informationen zur Rechnungsstellung VOR Seminarbeginn mit (z. B. Bestellnummer, abweichende Rechnungsadressen etc.).

Seminargebühren

Bei Tagesseminaren sind in der Seminargebühr die Verpflegungskosten enthalten. Bei allen anderen Seminaren stellen wir ausschließlich die Seminargebühr in Rechnung. Die Kosten für Übernachtung und Verpflegung werden vom Hotel nach Vorlage einer Kostenübernahmeerklärung dem Arbeitgeber in Rechnung gestellt. Alternativkönnen Sie vor Ort BAR, mit EC- oder mit Kreditkarte bezahlen. Informieren Sie sich vorab im Hotel, welche Kreditkarten akzeptiert werden.

Anmeldestornierung – Ausfallgebühren

Sollten Sie gezwungen sein eine Buchung wieder rückgängig zu machen, gilt Folgendes:
– bis 4 Wochen vorher keine Kosten
– unter 4 Wochen 50% der Seminargebühr
– innerhalb einer Woche vor Seminarbeginn 100%
– bei Nichtanreise zum Seminar 100%

Bitte beachten Sie, dass bei Stornierungen auch Stornogebühren seitens des Tagungshotels erhoben werden.

Seminarabsage

Sollten wir aus wichtigen Gründen – zum Beispiel wegen zu geringer Teilnehmer:innenzahl oder Ausfall des Referenten/der Referentin – gezwungen sein, ein Seminar abzusagen, werden die bereits angemeldeten Teilnehmer:innen umgehend informiert. Ein Schadensersatz gegen die Bildungskooperation kann daraus nicht abgeleitet werden.

Warteliste

Überschreitet die Anzahl der Anmeldungen zu einem Seminar die festgelegte Anzahl der Teilnehmer:innen, wird eine Warteliste angelegt. Sie werden umgehend benachrichtigt, sobald eine Teilnahme am Seminar möglich ist.

Seminarregion

In den Seminarbeschreibungen finden Sie die Angabe, für welche Region das entsprechende Seminar geplant ist. Dabei entspricht die Region „Alle Regionen“ dem gesamten Bereich, für den die Bildungskooperation Seminare anbietet. Wenn nur ein Ort oder mehrere angegeben sind, wird dieses Seminar nur für diesen eingeschränkten Kreis angeboten. Möchten Sie an einem Seminar teilnehmen, das für einen eingeschränkten Kreis geplant ist, rufen Sie uns an, wir sagen Ihnen, ob noch ein Platz frei ist.

Nordbaden: Heidelberg (HD), Mannheim (MA)
Mittelbaden: Bruchsal (BR), Karlsruhe (KA), Pforzheim (PF), Gaggenau (GA)
Südbaden: Freudenstadt (FDS), Freiburg (FR), Lörrach (LÖ), Offenburg (OG), Villingen-Schwenningen (VS)

Hotelreservierung

Bei mehrtägigen Seminaren übernehmen wir für alle Seminarteilnehmer:innen die Buchung des Tagungshotels bzw. des Tagungszentrums. Eine Seminarteilnahme ist bei mehrtägigen Schulungen nur bei Buchung des Tagungshotels bzw. des Tagungszentrums durch die Bildungskooperation möglich und beinhaltet die jeweilige Anzahl der Übernachtungen und den Bezug aller gastronomischen Leistungen für die gesamte Seminardauer. Ein Vertragsverhältnis kommt jedoch ausschließlich zwischen den Seminarteilnehmenden und dem Tagungshotel/Tagungszentrum zustande. Eine Stornierung dieser Buchung ist von Ihnen selbst im Tagungshotel bzw. im Tagungszentrum vorzunehmen. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind direkt mit der Tagungsstätte abzurechnen. Die Hotelkosten enthalten den derzeitig gültigen Mehrwertsteuersatz.

Bei einer Erhöhung der Mehrwertsteuer bzw. einer evtl. Preiserhöhung des Hotels werden Sie informiert. Wegen des von den Firmen bevorzugten bargeldlosen Zahlungsverkehrs bitten wir Sie, dem Tagungshotel eine unterschriebene Kostenübernahmeerklärung vorzulegen.

Seminarort

Wir führen alle Seminare in Tagungszentren, Tagungshotels oder in Räumlichkeiten unserer Auftraggeber durch. Sie finden diese jeweils bei den einzelnen Seminaren angegeben. Wir behalten uns Änderungen bei den Seminarorten vor. 

Seminarzeiten

Die Seminare beginnen in der Regel am Anreisetag um 09.00 Uhr und enden am Abreisetag um ca. 17.00 Uhr. Alles Weitere wird mit der Einladung zum Seminar bekannt gegeben.

Jahresbildungsplanung der Betriebsratsgremien

Da die Anforderungen ständig steigen, wird die Ermittlung des Qualifikationsbedarfs und eine vorausschauende Planung von Bildungsmaßnahmen für Betriebsratsgremien immer wichtiger. Um den Betriebsräten eine längerfristige Seminarplanung zu ermöglichen, hat die Bildungskooperation in ihrem Bildungsprogramm eine Vielzahl von Seminaren bereits mit festen Terminen hinterlegt. Dadurch können die Betriebsratsgremien ihrerseits frühzeitig planen und gewünschte Seminarplätze durch eine verbindliche Anmeldung sichern. Um die Planung zum Jahreswechsel zu verbessern, enthält dieses Bildungsprogramm auch bereits Angebote für die ersten Monate 2026.

Freistellung/Kostenübernahme durch den Arbeitgeber

Der gesetzliche Bildungsanspruch nach § 37 Absatz 6 BetrVG und § 179 Absatz 4 SGB IX besagt, dass der Arbeitgeber die betrieblichen Interessenvertreter:innen unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts von der Arbeit freizustellen hat. Darüber hinaus ist er nach § 40 BetrVG bzw. § 179 Absatz 8 SGB IX verpflichtet, alle mit dem Besuch des Seminars anfallenden Kosten (Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten und Seminargebühren) zu übernehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass die betreffenden Seminare Kenntnisse vermitteln, die für die konkrete Arbeit des Betriebsrats im Betrieb erforderlich sind. Darunter fallen nicht nur Seminare, die neue Gesetze, Verordnungen und Tarifverträge zum Thema haben, sondern alle Seminare, die Wissen vermitteln, das einen direkten Bezug zu den momentanen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats hat. Der Betriebsrat muss einen ordnungsgemäßen Beschluss fassen, damit einzelne Betriebsratsmitglieder an Schulungsveranstaltungen teilnehmen können. Für einen  Ordnungsgemäßen Beschluss ist Folgendes zu beachten:

  • Es hat eine ordnungsgemäße Einladung zur Betriebsratssitzung zu erfolgen. Die Beschlussfassung über die Schulungsteilnahme muss als Tagesordnungspunkt aufgeführt sein.
  • Die Erforderlichkeit der Qualifizierungsmaßnahme für die Betriebsratsarbeit ist zu prüfen.
  • Der Beschluss ist im Protokoll festzuhalten.
  • Der Arbeitgeber ist rechtzeitig schriftlich zu informieren.

Für Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung gilt dies entsprechend. Für die Schwerbehindertenvertretungen und deren Stellvertreter:innen gelten die Bestimmungen nach den § 179 Absatz 4 und 8 SGB IX. Für Mitglieder der Wahlvorstände zur Betriebsratswahl, zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung und zur Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung gelten die Bestimmungen nach den §§ 20 Absatz 3 und 37 Absatz 6 BetrVG und 177 Absatz 5 SGB IX.

Datenschutzhinweis

Name, Adresse und zur Bearbeitung notwendige Daten werden gemäß Datenschutzerklärung der Biko gespeichert und verarbeitet. > Mehr Infos zum Datenschutz